TGH Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von SPD und Grünen 2020
Allgemeine Anmerkungen
Die TGH begrüßt ausdrücklich die zentralen Ziele des vorgelegten Koalitionsvertrages, insbesondere die sozial- und integrationspolitischen Vorhaben. Allerdings bleibt der Vertrag in verschiedenen Bereichen unkonkret und auch unverbindlich.
Unsere Anmerkungen zu den einzelnen Punkten im Koalitionsvertrag:
Fachkräfteeinwanderung und Arbeit für Geflüchtete in der Zukunftsstadt Hamburg
Die TGH sieht die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes als wichtige Grundlage, um dem Fachkräftemangel in der Bunderepublik und hier im Speziellen in Hamburg zu begegnen, um somit zukunftsorientiert Abhilfe zu schaffen. An der Umsetzung möchte die TGH aktiv mitwirken. Daher bietet sie dem Senat und den Behörden ihre Mithilfe an. Denkbar wären Kooperationen mit Beteiligten, mit dem Projekt W.I.R. oder auch als vermittelnde und beratende Stelle.
Das Integrationskonzept
Die Fortschreibung des Integrationskonzeptes ist ein wichtiger Baustein, um die Integrationsarbeit in Hamburg zu systematisieren. Das Integrationskonzept muss weiterhin stringent verfolgt und mit der Expertise aller an der Integrationsarbeit Beteiligten wachsen. Auch die Kompetenzen des Integrationsbeirates müssen gestärkt und ausgebaut werden. Der Integrationsbeirat muss mehr als nur ein beratendes Gremium fungieren. Er muss Beschlüsse fassen können, repräsentativ sein und als Expertengremium wahrgenommen werden. Die TGH möchte sich zukünftig intensiv in diesem Gremium einbringen und dessen Arbeit voranbringen.
Förderung der Hamburger Migrant*innen-Selbstorganisationen
Die (finanzielle-) Förderung der Hamburger Migrant*innen-Selbstorganisationen (MSO`s) weiter auszubauen, ist unserer Ansicht nach lange überfällig. MSO´s, wie die TGH, leisten für die Stadt Hamburg einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen, fördern die Teilhabe und üben beratene Funktionen aus. Damit ergänzen sie sinnvoll staatliche Aufgaben. Als Dachverband von 26 Mitgliedsvereinen und Initiativen versteht sich die Türkische Gemeinde in Hamburg als Dienstleister für seine Mitglieder. Sie berät diese in fachlichen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten. Damit steht die TGH großen Hamburger Sozialverbänden in nichts nach. Dennoch wird die Eigenfinanzierung immer schwieriger. Anders als bei Berufsverbänden, die sich über hohe Mitgliedsbeiträge finanzieren können, ist eine MSO meist von staatlichen Zuwendungen abhängig. Diese finanzielle Situation hindert MSO´s auch daran, beispielsweise einen eigenständigen Aus- und Fortbildungsbereich mit einer großen Auswahl an Kursen, Lehrgängen und Seminaren zu etablieren, die die Verbandsarbeit finanziell tragen könnten. Sich lediglich über soziale zuwendungsbasierende Projekte zu finanzieren, ist für eine MSO kaum kalkulierbar und nur mit einer eigenen professionellen Geschäftsstelle zu bewerkstelligen. An Projektausschreibungen nimmt eine Vielzahl von Interessierten teil, sodass ein positiver Bescheid trotz guter Projektidee immer unwahrscheinlicher wird. Das Zufallsprinzip, die öffentliche Wahrnehmung und starkes Lobbying entscheiden immer öfter über Projektzusagen. Darüber hinaus: Wir müssen weg von zeitlich befristeten Projekten – hin zu Regelangeboten, die zu nachhaltigen Strukturveränderungen führen sollen.
Zudem spricht sich die TGH für eine Strukturförderung aus, die als solide finanzielle Basis zu verstehen ist. Das gewährsleitet eine Kontinuität der wichtigen Arbeit der MSO`s in Hamburg und sorgt für finanzielle Sicherheit und Stabilität. Diese überschaubaren Mittel wären einerseits eine finanzielle Investition in die soziale Infrastruktur Hamburgs und andererseits ein Gewinn für die Hansestadt Hamburg, da verlässliche Partner langfristig zur Verfügung stünden.
Einbürgerungsinitiative
Die TGH begrüßt die Fortsetzung der Einbürgerungsinitiative. Seit nun 10 Jahren ist die TGH Träger der Einbürgerungsinitiative (Einbürgerungsprojekt „Ich bin Hamburger!“), die den Senat dabei unterstützt, Bewohner*innen Hamburgs, die nicht deutsche Staatsbürger*innen sind, aber die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erfüllen, zu beraten und dazu zu animieren, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die TGH möchte auch weiterhin dieses wichtige Projekt für die Hansestadt Hamburg, welches mittlerweile bundesweit als Vorzeigeprojekt fungiert und zur Nachahmung animiert, fortsetzen. Darüber hinaus möchte sie weitere Bundesländer dabei unterstützen, ähnliche Projekte erfolgreich zu etablieren.
Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst
Die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes weiterhin auszubauen, ist notwendig und muss ein transparentes Controlling erfahren. Noch immer sind zu wenig Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dies wird umso auffälliger, je höher die tarifliche Eingruppierung ausfällt. Es braucht einen Ausbau im Bereich der Führungskräfte und dem höheren Dienst. Dieser Ausbau muss regelmäßig kontrolliert und veröffentlicht werden, damit gegebenenfalls nachjustiert werden kann und die Ursachen klar identifiziert werden können. Die Einstellungsvoraussetzungen setzen sich grob aus zwei Eignungsvoraussetzungen zusammen: Die fachliche und die persönliche Eignung. Ist die fachliche Eignung durch entsprechende Qualifizierungsnachweise, wie die Berufserfahrung, noch recht eindeutig zu belegen, ist es bei der persönlichen Eignung schwieriger, Indikatoren zu finden, die für den Bewerber*in eindeutig belegbar sind. Kundenorientierung, Kommunikation oder das Engagement bieten beim Vorstellungsgespräch mehr Spielraum für die Bewertung dieser Skills. Ursachen, woran es zum Scheitern bei Personen mit Migrationshintergrund kommt, sind daher kontinuierlich zu untersuchen.
Parité-Gesetz
Ein Parité- Gesetz, welches Parteien mit quotierten Listen an Wahlen teilnehmen lässt, ist ein zu unterstützendes Vorhaben. Es fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch in der Politik.
Eine Gleichberechtigung muss es aber auch in einem weiteren Kontext geben. Beispielsweise für eine bessere Vertretung von Migrant*innen in den Bezirksversammlungen und der Bürgerschaft. Hierzu zählt auch die Vergabe von wichtigen Posten, wie beispielsweise die neue Besetzung der Senatoren*innen, die zukünftig die Behördenleitungen übernehmen werden.
Der Türkischen Gemeinde in Hamburg wertet die geplante Besetzung der Senator*innen als bedenklich. Im kommenden Senat wird es in aller Voraussicht keine Person mit Migrationshintergrund geben. Dies scheint zu einer so bunten, weltoffenen und vor allem vielfältigen Stadt wie Hamburg nicht zu passen. Es fehlt die Repräsentation der Bevölkerung. Die TGH fordert die verhandelnden Parteien auf, bei der weiteren Besetzung von politischen Posten auf mehr Vielfalt zu achten, um damit mehr Partizipation zu schaffen.
Darüber hinaus ist die Türkische Gemeinde Hamburg der Ansicht, dass zumindest bei Bezirksversammlungswahlen auch Bürger*innen ohne EU Staatsbürgerschaft teilhaben sollten.
Deputationen abschaffen
Das Vorhaben die Deputationen- als Relikt vordemokratischer Zeiten- abzuschaffen, ist aus unserer Sicht sinnvoll. In der Regel sitzen Nachwuchspolitikerinnen und -politiker und/ oder aus Funktionen ausgeschiedene Parteimitglieder in diesen Gremien. Die Mitwirkung des Volkes ist damit faktisch beschränkt, sofern man über kein Parteibuch verfügt. Damit ist die Sinnhaftigkeit der Deputation in Frage zu stellen. Zudem stellen sie einen nicht unerheblichen Kostenfaktor und Verwaltungsaufwand dar.
Perspektiven der Kulturstadt
Die TGH hat neben anderen MSO`s sich tatkräftig für ein Einwanderermuseum stark gemacht. Die Realisierung des Vorhabens möchten wir gemeinsam mit anderen Trägern und Befürwortern vorantreiben, unterstützen und durch unsere Expertise intensiv begleiten. Die Türkische Gemeinde ist bereit, die Koordinierung weiterer MSO´s und Vereinen zu übernehmen und so zum Erfolg des Museums erheblich beitragen, gleichzeitig der Kulturbehörde bei der Organisation zur Seite zu stehen.
Der NSU-Komplex
Die Koalitionspartner haben richtig erkannt, dass in zahlreichen Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene NSU Attentate aufgearbeitet worden sind. Umso fraglicher ist es, wieso es in Hamburg nach wie vor keinen Untersuchungsausschuss gibt. Es muss endlich aufgeklärt werden, welche Helfer die Gruppe in Hamburg hatte und ob sich dahinter ein ganzes Netzwerk verbirgt.
Die Türkische Gemeinde Hamburg fordert daher die Koalitionspartner abermals auf, die Etablierung eines Untersuchungsausschusses endlich voranzutreiben und schließlich einzusetzen.
In allen Punkten bieten wir dem Senat eine kritische und konstruktive Zusammenarbeit an und fordern ihn auf, in enger Kommunikation auf Augenhöhe mit der Türkischen Gemeinde in Hamburg und seinen Mitgliedsvereinen und Initiativen zu kooperieren.
Ihr Ansprechpartner TGH e.V.
Jakub Wozniak, M.A. (Geschäftsführer)
Hospitalstraße 111
22767 Hamburg
Tel.: 040/413 66 09-13
E-Mail: info@tghamburg.de
Über die TGH:
Die Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V. (TGH) gründete sich 1986 als Reaktion auf den rassistischen Mord an Ramazan Avcı in Hamburg und versteht sich seitdem als Sprachrohr der türkischen Community. Die TGH ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden. Sie ist ein Dachverband von aktuell 26 Einzelvereinen, Gruppen und Initiativen, die sich in Hamburg und Umgebung um die verschiedensten Belange von Menschen mit Türkeistämmigen Hintergrund kümmern.
Als Dachorganisation setzt sich die TGH vielfältig für die Interessen dieser Menschen, insbesondere für eine gleichberechtigte Partizipation in der deutschen Mehrheitsgesellschaft und der Integration ein. Sie berät ihre Mitglieder in fachlichen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten. Gleichwohl ist sie Ansprechpartnerin für die Hamburger Behörden, Ministerien und auch für Bundesministerien zu allen die Türkeistämmige Bevölkerung betreffenden Aspekte und ist Mitglied im Bundesverband der Türkischen Gemeinde Deutschlands (TGD).