Der Entwurf ist nun öffentlich
Letzte Woche veröffentlichte das Bundesinnenministerium den Entwurf für das neue, modernere Staatangehörigkeitsgesetz. Die Bundesländer und Verbände können nun dazu Stellung beziehen.
Gestern wurde der Entwurf dann im Bundestag in einer aktuellen Stunde beraten. Noch besteht keine Einigung über die Änderungen, die erfolgen sollen.
Mehr dazu lesen Sie auf den folgenden Seiten:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-aktuelle-stunde-staatsangehoerigkeit-950152
Änderung noch nicht verabschiedet
Wir verweisen deutlich darauf, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz noch nicht geändert wurde. Die Einbürgerungsabteilung der Stadt Hamburg kommentiert dies wie folgt:
“Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Länder und Verbände konnten hierzu Stellung nehmen. Unter anderem soll die Mehrstaatigkeit möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Aufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag stehen noch aus.
Es ist nicht möglich die geplante Rechtsänderung bereits jetzt zu berücksichtigen. Dieses kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Ein Datum hierfür steht noch nicht fest. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß der aktuell gültigen Vorschriften.” (Quelle: FAQ – Fragen und Antworten zur Einbürgerung in Hamburg)
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie hier: Informationen der Einbürgerungsabteilung.