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Pressemitteilung: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

By 19. Januar 2024 No Comments

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. 

Trotz aller Kritik und noch weiteren gewünschten  Anpassungen ist der heutige Beschluss ein Meilenstein. Dafür bedanken wir uns bei allen, die sich über viele Jahre eingesetzt haben. Es war ein langer Weg!

Viele Ausländer fühlen sich Deutschland zugehörig, wollen aber nicht ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, da sie sich auch mit ihrem Herkunftsland verbunden fühlen. Andere wiederrum konnten die deutsche Staatsangehörigkeit ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft erlangen. Alleine mit diesem Punkt schafft das Gesetz eine deutliche Verbesserung, die wir begrüßen.

Nach über 60 Jahren des Anwerbeabkommens werden durch einen modernes Staatsbürgergesetz Realitäten anerkannt und das bessere Zusammenleben erleichtert. Die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration wird mit einer zeitgemäßen Umsetzung des Gesetzes erleichtert und die Einbürgerung für noch mehr Mitbürger ermöglicht.

Die Integration in die deutsche Gesellschaft ist elementar für das friedliche Miteinander und bildet die fundierte Basis für eine demokratische Gesellschaft ohne jegliche Ausgrenzung und Diskriminierung.

Das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung mit allen Rechten und Pflichten aus dem Grundgesetz verdeutlicht zum einen „freiheitlich“ und zum anderen „demokratisch“, dabei gilt die freiheitlich demokratische Grundordnung für alle Bürger und Institutionen. Auch für alle Parteien!

Nach dem positiven Beschluss des Bundestages müssen jetzt in den Verwaltungen Kapazitäten berücksichtigt werden, da wir einen großen Zulauf auf die Verwaltung erwarten.

Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V.

Kontakt für Rückfragen:

Murat Kaplan – murat.kaplan@tghamburg.de